Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ fördert das BMU deshalb Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Derzeit stellt die Bundesregierung für das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ Fördermittel von insgesamt rund 2 Mrd. EUR aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung.
Mit der Durchführung des Förderprogramms wurde das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrie (KEI) als Geschäftsbereich der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH vom BMU beauftragt.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Konsortien von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehören einer Branche an, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst wird und prozessbedingte Emissionen aufweist.
- Sie planen oder betreiben Anlagen, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind.
- Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und planen die Umsetzung des Förderprojekts in Deutschland.
Zur Umsetzung der Vorhaben – insbesondere der Begleitforschung – können Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen, unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens, als Projektpartner eingebunden werden.