Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt.
WerkstudierendeEs ist ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 1.076,00 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes.
InnovationsassistentInnen
Es ist ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 Euro bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes.
Fördernehmer
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
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Förderthemen
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Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe
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Förderart
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Zuschuss
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Fördergeber
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Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
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Mittelherkunft
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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
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