Seit dem 03.06.2024 können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.
Fördernehmer:
Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
- Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2),
- Baugewerbe (Abschnitt F),
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Abschnitt G),
- Gastgewerbe (Abschnitt I),
- Information und Kommunikation (Abschnitt J) und
- Wäscherei und chemische Reinigung (Abschnitt S, 96.01).
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Förderthemen:
Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.
Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren.
Fördergeber und Mittelherkunft:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Bitte beachten Sie:
- Vor Beginn des Vorhabens muss der Förderantrag gestellt und der Eingang des Förderantrages von der ILB bestätigt sein.
- Beginn des Vorhabens ist der erste zur Ausführung gehörende Vertragsabschluss, der das Vorhaben unumkehrbar macht.
- Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
- Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen. Es ist pro Anlage oder Prozess ein Antrag zu stellen.
- Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach Artikel 38 Abs. 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Danach sind die gesamten Investitionskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Energieeffizienz stehen, zuwendungsfähig.
- Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
- Weitere Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung":