Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Seit dem 03.06.2024 können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.
 
Fördernehmer:
Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
  • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
  • Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2),
  • Baugewerbe (Abschnitt F),
  • Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Abschnitt G),
  • Gastgewerbe (Abschnitt I),
  • Information und Kommunikation (Abschnitt J) und
  • Wäscherei und chemische Reinigung (Abschnitt S, 96.01).
  • Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Förderthemen:
Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.
Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren.
 
Fördergeber und Mittelherkunft:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
 
Bitte beachten Sie:
 
  1. Vor Beginn des Vorhabens muss der Förderantrag gestellt und der Eingang des Förderantrages von der ILB bestätigt sein.
  2. Beginn des Vorhabens ist der erste zur Ausführung gehörende Vertragsabschluss, der das Vorhaben unumkehrbar macht.
  3. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
  4. Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen. Es ist pro Anlage oder Prozess ein Antrag zu stellen.
  5. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
  6. Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach Artikel 38 Abs. 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Danach sind die gesamten Investitionskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Energieeffizienz stehen, zuwendungsfähig.
  7. Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
  8. Weitere Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung":
 
Alle wichtigen Informationen wie Antragsformulare, Merkblätter und Richtlinien finden Sie unter ILB.de/Wirtschaft/Zuschüsse/Energieeffizienz

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Sachsen unterstützt mit der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung v.a. kleine und mittlere sächsische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll KMU an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-VerordnungenDie Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wie Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen.

Förderungen für internationale F&E-Kooperationen

Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, um internationale F & E Kooperationen zu realisieren, Produkte zu entwickeln und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. Eine Auswahl  dieser Förderprogramme finden Sie HIER 

Steuerliche Forschungszulage nutzen

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung  vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz. 

Förderaufruf Land-Innovation-Lausitz

Land-Innovation-Lausitz (LIL) befindet sich seit Sommer 2022 in der zweiten Förderphase und hat seitdem weitere vielversprechende Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Nach Abschluss der ersten beiden Projekt-Calls der zweiten Förderphase verfügt das Bündnis über die Mittel für einen dritten – und definitiv letzten – Projekt-Call für die Förderung aus dem WIR!-Programm des BMBF. 

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.