Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut:
Sie beantragen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) des Bundesbildungsministeriums eine Bescheinigung, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Projekt im Sinne des Gesetzes handelt.
Mit dieser Bescheinigung stellen Sie dann bei Ihrem Finanzamt den Antrag auf die Forschungszulage.
Weiterführende links finden Sie auf den Seiten der IHK Cottbus